Zu wenig Pflichtteil eingeklagt. Kann ich erneut klagen?
Was, wenn ich einen Pflichtteil fordere und auch gerichtlich geltend mache, sich später aber herausstellt, dass ich zu wenig verlangt habe?
In einem ersten Prozess hatten die beiden Kläger ausdrücklich nur einen Teil ihres Pflichtteils eingeklagt. „Aus prozessualer Vorsicht“. Es erging ein Versäumungsurteil, das wurde rechtskräftig.