Pflichtteil mindern, wenn man sich einfach nicht sehen wollte?
Wenn zwischen einem Pflichtteilsberechtigten und dem Verstorbenen nie, oder lange Zeit kein Naheverhältnis bestand, kann der Verstorbene den Pflichtteil auf die Hälfte mindern. Eine Pflichtteilsminderung ist aber nicht möglich, wenn der Verstorbene verantwortlich für den fehlenden Kontakt war.
Was aber, wenn beide Seiten nie Interesse an Kontakten gezeigt haben? Damit musste sich der OGH auseinandersetzen.