Was erbt der Lebensgefährte in Österreich?

Alles, was Sie zum Erbrecht der Lebensgefährtin in Österreich wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis

Lebensgefährte oder Lebensgefährtin und österreichisches Erbrecht? Das ist eine schwierige Beziehung.

Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Erbrecht des Lebensgefährten in Österreich.

Die gesetzliche Erbfolge in Österreich baut auf zwei Säulen auf:

  • Die erste Säule ist die Familienerbfolge. Das bedeutet, dass die Verwandten des Verstorbenen erben.
  • Die zweite Säule ist das Erbrecht für den Ehegatten oder die Ehegattin oder den eingetragenen Partner.

Und der Lebensgefährte hat in Österreich gar kein Erbrecht?

Der Lebensgefährte fällt in keine dieser beiden Kategorien, er wird im österreichischen Erbrecht mit wenigen Ausnahmen gar nicht erwähnt. Hat der Erblasser nichts Abweichendes in einem Testament bestimmt, schaut der Lebensgefährte deswegen beim Thema „Erbrecht“ meistens durch die Finger.

Das bereitet in der Praxis nicht selten Probleme. Denn es gibt viele unverheiratete Paare und nicht immer wird daran gedacht, den Lebensgefährten in einem Testament zu bedenken und ihm dadurch ein Erbrecht zu sichern.

Ein Paar ist seit über 20 Jahren zusammen, geheiratet haben sie nie. Sie haben keine Kinder, die Mutter des Mannes lebt in einem Pflegeheim. Verstirbt der Lebensgefährte plötzlich ohne Testament, ist seine betagte Mutter Erbin. Die Lebensgefährtin erbt nichts.

Hat mein Lebensgefährte ein Erbrecht, wenn ich kein Testament errichtet habe?

Hat mein Lebensgefährte ein Erbrecht, wenn ich kein Testament errichtet habe?​

In der gesetzlichen Erbfolge kommt dem Lebensgefährten nur ein sogenanntes außerordentliches Erbrecht zu. Lebensgefährten kommen demnach nur zum Zug, wenn es in keiner Erbengruppe jemanden gibt, der gesetzlicher Erbe sein kann.

Ein Cousin der Verstorbenen, den sie unter Umständen gar nicht kennt, verhindert das außerordentliche Erbrecht des langjährigen Lebensgefährten.

Lebensgefährten erben nur dann, wenn sonst der Staat oder ein Vermächtnisnehmer erben würde. Dieser Fall tritt natürlich nur äußerst selten ein. In den allermeisten Fällen erbt die Lebensgefährtin gar nichts, wenn es kein Testament zu ihren Gunsten gibt.

Dass Lebensgefährten keine gesetzlichen Erben sind, sondern nur ein außerordentliches Erbrecht haben, bedeutet auch, dass sie keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Eine Lebensgefährtin kann somit ihre Verlassenschaft ihrer besten Freundin oder Nachbarin vermachen und ihr Lebensgefährte hat nicht einmal Anspruch auf einen kleinen Teil des Vermögens.

Lebensgefährte vs. Ehegatte – Unterschied im Erbrecht?

An dieser Stelle lohnt sich ein kurzer Blick zum Ehegattenerbrecht: Nach der gesetzlichen Erbfolge kommt Ehegatten ohne Testament ein Anteil von mindestens einem Drittel bis hin zur gesamten Verlassenschaft zu. Außerdem sind Ehegatten pflichtteilsberechtigt. Sie haben im Erbrecht also eine viel stärkere Position.

Wenn Sie wollen, dass Ihr Lebensgefährte Ihr Erbe wird, müssen Sie das in einem Testament festhalten. Tun Sie das nicht, wird Ihr Lebensgefährte in den allermeisten Fällen leer ausgehen.

Wer ist überhaupt Lebensgefährte im Erbrecht in Österreich?

Wer ist überhaupt Lebensgefährte im Erbrecht in Österreich?

Symbolbild: Erbrecht LebensgefährteUm im Erbrecht als Lebensgefährten zu gelten, muss man mindestens die letzten 3 Jahre in einer Lebensgemeinschaft gemeinsam in einem Haushalt gewohnt haben.

Die Intensität des Zusammenlebens muss vergleichbar mit der eines Ehepaars sein: Die Lebensgefährten müssen dabei in einem Haushalt wohnen, ein Liebespaar sein und eine Wirtschaftsgemeinschaft bilden; eine rein freundschaftliche Beziehung oder ein bloßes Zusammenleben in einer WG reichen nicht aus. Ausschlaggebend ist immer der Gesamteindruck. Es ist also auch möglich, in verschiedenen Wohnungen zu wohnen, wenn ansonsten die typische besondere Verbundenheit von Lebensgefährten besteht. Getrenntes Wohnen kann beispielweise aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen notwendig sein.

Ob die Lebensgemeinschaft zwischen gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Partnern besteht, spielt keine Rolle.

Anton und Barbara haben sich kennengelernt, als beide bereits über 60 Jahre alt waren. Sie haben, ohne zu heiraten, für 8 Jahre in einem Haus zusammengelebt, bis Barbara an Demenz erkrankt und in ein Pflegeheim gezogen ist. Bis Barbara verstorben ist, wurde sie von Anton jeden Tag im Heim besucht und gepflegt, die beiden haben immer noch viel Zeit gemeinsam verbracht. Beim Tod von Barbara gilt Anton als ihr Lebensgefährte.

Christine und Doris haben sich vor zwei Jahren kennengelernt, seit 1,5 Jahren leben sie gemeinsam in der Wohnung von Christine, bis Christine bei einem Autounfall ums Leben kommt. Doris gilt nicht als ihre Lebensgefährtin, weil sie weniger als 3 Jahre gemeinsam in einem Haushalt gewohnt haben.

Die Arbeitskollegen Esther und Franz sind beide Singles. Seit vier Jahren treffen sie sich durchschnittlich einmal im Monat und verbringen die Nacht zusammen. Sie sind keine Lebensgefährten.

Haben die Kinder meiner Lebensgefährtin ein Erbrecht, wenn ich sterbe?

Erben die Kinder meiner Lebensgefährtin, wenn ich sterbe?

Nein, wenn Ihre Lebensgefährtin Kinder in die Beziehung „mitgebracht“ hat, sind diese Kinder mit Ihnen aus rechtlicher Sicht gar nicht verwandt. Haben Sie die Kinder nicht adoptiert, stehen sie in keinem Verwandtschaftsverhältnis, die Kinder sind nicht Ihre gesetzlichen Erben. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben sie also nichts.

Die Lebensgefährten Georg und Hanna haben eine gemeinsame Tochter; Hanna hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung. Stirbt Georg ohne Testament, erbt die Tochter alles. Hanna und ihr Sohn gehen leer aus.

Wenn Sie in einer Patchwork-Familie leben und wollen, dass auch die Kinder Ihres Lebensgefährten von Ihnen etwas erben, müssen Sie das in einem Testament bestimmen.

Darf mein Lebensgefährte nach meinem Tod in meiner Wohnung bleiben?

Darf mein Lebensgefährte nach meinem Tod in meiner Wohnung bleiben?

Vorausvermächtnis auch für den unverheirateten Lebenspartner?Ja, für kurze Zeit.

Nach österreichischem Erbrecht hat der Lebensgefährte Anspruch auf ein sogenanntes gesetzliches Vorausvermächtnis. Das dient dem Schutz des hinterbliebenen Lebensgefährten, damit dieser nicht von einem Tag auf den nächsten sein ganzes Lebensumfeld verliert. Dem Lebensgefährten kommt das Vorausvermächtnis aber, im Gegensatz zum Ehegatten, nur für die Dauer eines Jahres zu. Es dient also nur als kurzfristiger Auffangschutz.

Das Vorausvermächtnis beinhaltet die zum Haushalt gehörenden beweglichen Gegenstände, wenn sie zur Fortführung des Haushalts nach den bisherigen Lebensverhältnissen notwendig sind. Darunter fallen Möbel, Geschirr, Teppiche, Staubsauger, Rasenmäher und Ähnliches. Darüber hinaus hat der Lebensgefährte gegenüber den Erben aber auch das Recht, ein Jahr lang in der Wohnung des Verstorbenen wohnen zu bleiben.

Lebensgefährte darf nicht für immer bleiben!

Beides ist aber mit einem Jahr befristet. Nach dem Ablauf eines Jahres hat der Lebensgefährte keinen Anspruch mehr darauf.

Nach Ihrem Tod hat Ihr Lebensgefährte kein langfristiges Recht, in Ihrer Wohnung zu leben. Wenn Sie wollen, dass Ihr Lebensgefährte in Ihrer Wohnung weiterhin bleiben darf, müssen Sie entsprechende Vorkehrungen treffen.

Voraussetzung, dass der Lebensgefährte das Vorausvermächtnis bekommt, ist, dass er in den letzten drei Jahren im gemeinsamen Haushalt gelebt hat.

Zusätzlich darf der Verstorbene nicht noch verheiratet gewesen sein, da sonst das Vorausvermächtnis dem Ehegatten zukommt.

Ob der hinterbliebene Lebensgefährte hingegen mit jemandem verheiratet ist, ist irrelevant.

Ida und Johannes leben seit 5 Jahren gemeinsam in der Wohnung von Ida. Als Ida stirbt, erbt ihre Schwester die Wohnung. Johannes darf noch ein Jahr lang in der Wohnung bleiben und den Hausrat verwenden, dann hat er kein Wohnrecht mehr.

Was passiert nach österreichischem Erbrecht mit der gemeinsamen Eigentumswohnung, wenn mein Lebensgefährte stirbt?

Was passiert nach österreichischem Erbrecht mit der gemeinsamen Eigentumswohnung, wenn mein Lebensgefährte stirbt?

Haus / Eigentumswohnung erben als Lebensgefährte in ÖsterreichSteht die Wohnung im Miteigentum von Lebensgefährten, liegt eine sogenannte Eigentümerpartnerschaft vor; dafür kennt das österreichische Erbrecht spezielle Regelungen.

Grundsätzlich bekommt der hinterbliebene Lebensgefährte den Hälfteanteil des Verstorbenen. Die Wohnung gehört ihm dann alleine.

Beides ist aber mit einem Jahr befristet. Nach dem Ablauf eines Jahres hat der Lebensgefährte keinen Anspruch mehr darauf.

Abweichende Vereinbarung nur vor Rechtsanwalt oder Notar

Die beiden Miteigentümer können aber auch – am besten bei einem auf Erbrecht spezialisierten – Rechtsanwalt oder Notar eine Vereinbarung für den Fall schließen, dass einer von ihnen stirbt. So kann festgelegt werden, wer dann anstelle des Verstorbenen den Hälfteanteil bekommen soll und somit neuer Eigentumspartner wird. Gibt es eine solche Vereinbarung, bekommt der andere Lebensgefährte nicht mehr automatisch die zweite Hälfte der Wohnung. Diese Vereinbarungen sind wichtig, weil so bestimmt werden kann, dass ein Dritter den Hälfteanteil erwerben kann. Eine Regelung in der letztwilligen Verfügung der Verstorbenen, dass jemand anderer als der hinterbliebene Lebensgefährte die zweite Hälfte der Wohnung bekommt, ist nämlich unwirksam. Dem Hinterbliebenen soll nicht irgendein Miteigentümer aufgezwungen werden.

Aber: Lebensgefährte muss Übernahmspreis zahlen!

Egal, ob der hinterbliebene Lebensgefährte oder jemand Dritter, der in einer Vereinbarung bestimmt wurde, den Hälfteanteil schließlich übernimmt, die Übernahme gibt es nicht umsonst. Der Übernehmer muss einen Übernahmspreis in Höhe der Hälfte des Verkehrswerts der Wohnung an die Verlassenschaft zahlen. Da es oftmals für den überlebenden Partner nicht möglich ist, die halbe Wohnung zu „kaufen“, sieht das Gesetz eine Privilegierung für bestimmte Personen vor, die nur einen geringeren oder auch gar keinen Übernahmspreis zahlen müssen. Privilegiert sind pflichtteilsberechtigte Partner, die einen dringenden Wohnbedarf an der Wohnung haben. Für Lebensgefährten liegt aber genau hier das Problem: Denn sie sind nicht pflichtteilsberechtigt. Lebensgefährten müssen deswegen, im Gegensatz zu Ehegatten, den vollen Preis zahlen. Auch eine etwaige Stundung des Übernahmspreises, die das Gericht vorsehen kann, gilt nicht für Lebensgefährten.

Bietet das österreichische Erbrecht die Möglichkeit, der Lebensgefährtin die Zahlung des Übernahmspreises zu erlassen?

Der Verstorbene kann aber in einer letztwilligen Verfügung anordnen, dass die Zahlungspflicht erlassen wird. Auch eine Schenkung des Hälfteanteils auf den Todesfall ist zulässig.

Der hinterbliebene Partner und die restlichen Erben können sich unter gewissen Voraussetzungen auch einvernehmlich auf einen Übernahmspreis einigen.

Will oder kann der hinterbliebene Partner den anderen Hälfteanteil nicht übernehmen, kann er darauf verzichten. Als Folge wird dann die gesamte Wohnung versteigert und der Partner erhält einen entsprechenden Teil des Erlöses.

Um dem hinterbliebenen Partner eine potenzielle Versteigerung der gemeinsamen Wohnung zu ersparen, lohnt es sich, in einem Testament Vorkehrungen zu treffen oder eine Schenkung auf den Todesfall zu vereinbaren.

Karoline und Leonhard haben gemeinsam eine Eigentumswohnung gekauft, die ihnen beiden gehört. Als Leonhard stirbt, geht sein Eigentumsanteil auf Karoline über. Sie muss dafür die Hälfte des Verkehrswerts der ganzen Wohnung an die Verlassenschaft bezahlen.

Die Wohnung gehört uns nicht gemeinsam, was gilt dann?

Die Wohnung gehört uns nicht gemeinsam, was gilt dann?

Steht die Wohnung im Alleineigentum des hinterbliebenen Lebensgefährten, ist der Fall unproblematisch: Der hinterbliebene Lebensgefährte bleibt Alleineigentümer, hier spielt das Erbrecht naturgemäß keine Rolle.

Stand die Wohnung hingegen im Alleineigentum des verstorbenen Lebensgefährten, fällt sie in den Nachlass und geht auf die Erben über. Da Lebensgefährten keine gesetzlichen Erben sind, können sie ohne Testament die Wohnung auch nicht erben. Dem hinterbliebenen Lebensgefährten kommt dann nur mehr ein einjähriges Wohnrecht im Rahmen des Vorausvermächtnisses zu (siehe dazu oben). Danach hat der Lebensgefährte kein Recht mehr, in der Wohnung zu bleiben.

Erbrecht und Lebensgefährte: Was passiert mit unserer Mietwohnung?

Erbrecht und Lebensgefährte: Was passiert mit unserer Mietwohnung?

Mietrechtsgesetz - Lebensgefährte kann unter Umständen in den Mietvertrag eintreten.Wird die Wohnung vom hinterbliebenen Lebensgefährten gemietet, ergeben sich keine Probleme. Der Mietvertrag läuft weiter wie bisher.

Auch wenn die Wohnung vom Verstorbenen gemietet wurde, bedeutet der Tod des Mieters keine Beendigung des Vertrags. Unterliegt das Mietverhältnis dem Mietrechtsgesetz (MRG), kommt es dann zu einer speziellen Sonderrechtsnachfolge: Unter bestimmten Voraussetzungen können bestimmte nahe Angehörige des verstorbenen Hauptmieters in dessen Mietvertrag eintreten. Diese spezielle Regel über den Eintritt in das Hauptmietverhältnis geht der gesetzlichen Erbfolge vor.

Auch der Lebensgefährte kann in den Mietvertrag eintreten!

Lebensgefährten sind von diesem Eintrittsrecht gemäß § 14 MRG erfasst, wenn sie mindestens 3 Jahre vor dem Todeszeitpunkt gemeinsam in der Mietwohnung gewohnt haben oder sie zusammen eingezogen sind. Das ist eine Lockerung der grundsätzlichen Regel, weil das Kriterium der 3 Jahre nicht zwingend erfüllt sein muss. Zusätzlich muss der hinterbliebene Lebensgefährte ein dringendes Wohnbedürfnis haben. Liegen diese Voraussetzungen vor, tritt der hinterbliebene Lebensgefährte automatisch in das Mietverhältnis ein. Erfüllen nicht nur Sie als Lebensgefährte, sondern auch andere Angehörige Ihres verstorbenen Partners die Voraussetzungen für einen Eintritt, können Sie auch gemeinsam in den Mietvertrag eintreten.

Jedoch besteht die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tod des Hauptmieters dem Eintritt in das Mietverhältnis zu widersprechen. In diesem Fall fällt das Mietrecht in die Verlassenschaft, es geht dann in weiterer Folge auf die Erben über. In die Verlassenschaft fällt das Mietrecht auch immer dann, wenn es niemanden gibt, der eintrittsberechtigt ist, oder wenn § 14 MRG nicht anwendbar ist. Wichtig: Das Gesetz gewährt in diesem Fall sowohl dem Vermieter als auch den Erben (als Mieter) ein besonderes Kündigungsrecht. An das Mietverhältnis gebunden ist der Vermieter also nur nach einem Eintritt gemäß § 14 MRG, nicht hingegen nach einem Übergang des Mietverhältnisses auf die Erben.

Manuel und Nora sind gemeinsam in eine neue Wohnung gezogen. Nora ist Hauptmieterin. Nachdem sie zwei Jahre in der Wohnung gewohnt haben, stirbt Nora. Manuel kann, wenn er ein dringendes Wohnbedürfnis hat, schon zu diesem Zeitpunkt in den Mietvertrag eintreten, weil sie gemeinsam eingezogen sind.

Otto ist vor 5 Jahren in Petras Wohnung in Wien gezogen, seitdem wohnen sie dort gemeinsam. Als Petra stirbt, kann Otto in den Mietvertrag eintreten. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit in Wien ist sein dringendes Wohnbedürfnis gegeben, auch wenn er ein Ferienhaus in Kärnten hat.

Richard und Sarah wohnen gemeinsam seit 4 Jahren in einer Wohnung, für die Richard den Mietvertrag unterschrieben hat. Als Anlageobjekt hat Sarah vor einem Jahr eine weitere Wohnung im gleichen Haus gekauft, sie steht zurzeit leer. Stirbt Richard, kann Sarah sich nicht auf ein dringendes Wohnbedürfnis berufen, wenn die zweite Wohnung gleichwertig ist.

Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben, bin ich nach dem Tod meines Lebensgefährten alleine Mieterin?

Wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben, bin ich nach dem Tod meines Lebensgefährten alleine Mieterin?

Nein.

Ist der Mietvertrag von beiden Lebensgefährten unterschrieben worden, sind hinsichtlich des Mitmietrechts des verstorbenen Lebensgefährten zunächst dieselben Regeln der Sonderrechtsfolge anwendbar, die soeben im vorherigen Abschnitt beschrieben wurden:

Gibt es einen nahen Angehörigen, der im gemeinsamen Haushalt lebt und ein dringendes Wohnbedürfnis hat, ist dieser nahe Angehörige eintrittsberechtigt und wird neuer Mitmieter, wenn § 14 MRG anwendbar ist. Der hinterbliebene Lebensgefährte kann in diesem Szenario aber nicht eintreten, schließlich hat er kein dringendes Wohnbedürfnis, weil er selbst Mieter der Wohnung ist. Ob Minderjährige selbst ein dringendes Wohnbedürfnis haben (und deshalb eintreten können) oder sich auf ihre familienrechtlichen Wohnansprüche gegen die (den) Obsorgeberechtigte(n) verweisen lassen müssen, kommt auf den Einzelfall an und ist oft schwer zu beantworten.

Ist niemand eintrittsberechtigt oder ist § 14 MRG nicht anwendbar, fällt das Mitmietrecht in die Verlassenschaft. Nach der Einantwortung geht es auf die Erben über. In diesem Fall besteht aber kein Kündigungsrecht des Vermieters, weil ja der hinterbliebene Lebensgefährte ebenfalls Mieter bleibt.

Thomas ist schon volljährig und durch seinen Beruf selbsterhaltungsfähig. Er wohnt aber noch im Haushalt seiner Mutter und ihres neuen Lebensgefährten. Den Mietvertrag haben die Lebensgefährten beide unterzeichnet. Stirbt Thomas‘ Mutter, tritt Thomas an ihrer Stelle in den Mietvertrag ein. Thomas und der Lebensgefährte seiner verstorbenen Mutter sind nun Mitmieter. Wäre aber nicht seine Mutter, sondern ihr Lebensgefährte verstorben, hätte Thomas kein Eintrittsrecht, weil er nicht mit dem Lebensgefährten seiner Mutter verwandt ist. Da in diesem Fall niemand eintrittsberechtigt wäre, würde das Mietrecht des verstorbenen Lebensgefährten in die Verlassenschaft fallen und auf seine Erben übergehen. Schlussendlich wäre es dann möglich, dass Thomas‘ Mutter gemeinsam mit den Erben nach ihrem verstorbenen Lebensgefährten die Wohnung mietet.

Wenn Sie und Ihr Lebensgefährte beide Hauptmieter sind und Sie wollen, dass Sie nach dem Tod Ihres Lebensgefährten alleiniger Hauptmieter werden, muss er Sie in einem Testament zu seinem Alleinerben machen. Tut er das nicht und gibt es niemanden, der eintrittsberechtigt ist, werden die Erben Ihres Lebensgefährten Ihre Mitmieter. Das können seine Kinder (aus einer anderen Beziehung), Eltern oder auch andere Verwandte sein. War Ihr Lebensgefährte (noch) nicht geschieden, kann sogar sein Ehegatte das Mietrecht erben. Sie können sich nicht aussuchen, wer Ihren Lebensgefährten beerbt. Hinzu kommt: Ist jemand einmal Mitmieter, kommt er nur mit der Zustimmung des Vermieters wieder aus dem Mietvertrag heraus.

Hier ist besondere Vorsicht geboten: Damit Sie wirklich allein Hauptmieter werden, müssen Sie Erbe sein. Soll Ihnen das Mietrecht nur in einem Vermächtnis oder durch eine Schenkung auf den Todesfall übertragen werden, ist das nur gültig, wenn der Vermieter zustimmt.

Eine anwaltliche Beratung im Zuge der Errichtung Ihres Testaments ist unbedingt zu empfehlen, wenn Sie gemeinsam eine Wohnung mieten.

Ich habe meine Lebensgefährtin jahrelang gepflegt, habe ich nun ein Erbrecht?

Ich habe meine Lebensgefährtin jahrelang gepflegt, habe ich nun ein Erbrecht?

Lebensgefährte hat nach dem Erbrecht in Österreich Anspruch auf ein Pflegevermächtnis.Das ist möglich, ja.

Nach österreichischem Erbrecht hat der Lebensgefährte Anspruch auf das gesetzliche Pflegevermächtnis, wenn er in den letzten 3 Jahren vor dem Tod der Lebensgefährtin diese mindestens 6 Monate lang nicht nur geringfügig gepflegt hat. Es geht dabei nicht darum, professionelle Krankenpflege zu erbringen, sondern die notwendige Betreuung und Hilfe zu bieten. Der Begriff ist weit zu verstehen und reicht von Hilfe beim Bekleiden, Körperpflege und Kochen bis zum Putzen der Wohnung und dem Waschen der Wäsche. Ein nicht bloß geringfügiges Ausmaß ist bei etwa 20 Stunden im Monat erreicht. Die erforderlichen 6 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre müssen nicht ohne Unterbrechung gewesen sein.

Die Höhe des Pflegevermächtnisses richtet sich nach der Art, Dauer und dem Umfang der vollbrachten Pflege und dem Nutzen, der dem verstorbenen Lebensgefährten dadurch entstanden ist. Der Wert der Verlassenschaft oder ein allfälliges Pflegegeld haben aber keinen Einfluss auf die Höhe.

Keinen Anspruch auf das Pflegevermächtnis haben Sie, wenn Sie für die Pflegeleistungen bereits ein Entgelt bekommen haben.

Das Pflegevermächtnis ist ein gesetzliches Vermächtnis. Ihr Lebensgefährte muss es nicht in einer letztwilligen Verfügung anordnen. Der Anspruch auf eine entsprechende Zahlung aus der Verlassenschaft steht Ihnen bei Erfüllung der Voraussetzungen unmittelbar zu.

Kann ich meiner Lebensgefährtin nach österreichischem Erbrecht alles vererben?

Kann ich meiner Lebensgefährtin nach österreichischem Erbrecht alles vererben?

Das kommt darauf an: Zwar können Sie in einem Testament Ihren Lebensgefährten zum Alleinerben einsetzen. Jedoch setzt Ihnen das Pflichtteilsrecht gewisse Schranken. Wenn es Pflichtteilsberechtigte gibt, dann haben diese Anspruch auf einen gewissen Teil Ihrer Verlassenschaft. Pflichtteilsberechtigt sind ihre Kinder (und deren Nachkommen) sowie Ihr Ehegatte.

Ulrich hat zwei Kinder mit seiner Lebensgefährtin. In einem Testament verfügt er, dass seine Lebensgefährtin alles bekommen soll. Das ist nicht möglich, weil beide Kinder von Ulrich ein Pflichtteilsrecht haben. Die Lebensgefährtin kann deshalb höchstens die Hälfte der Verlassenschaft bekommen.

 

Wichtig: Wären Ulrich und seine Lebensgefährtin verheiratet gewesen, dann könnte sie nicht nur die Hälfte, sondern zwei Drittel der Verlassenschaft bekommen. Denn dann wäre der Pflichtteil der Kinder geringer (jeweils 1/6 statt 1/4; mehr zum Pflichtteil finden Sie hier).

Erbrecht und Lebensgefährte: Kann ich ihm mein Auto vermachen?

Erbrecht und Lebensgefährte: Kann ich ihm mein Auto vermachen?

Ja.

Sie können in einem Vermächtnis (auch Legat genannt) Ihrem Lebensgefährten das Auto hinterlassen.

Ihr Lebensgefährte hat dann Anspruch darauf, dass ihm das Auto vom Erben herausgegeben wird.


Bekomme ich Zugang zum Konto meiner verstorbenen Lebensgefährtin?

Bekomme ich Zugang zum Konto meiner verstorbenen Lebensgefährtin?

Nein. Lautet das Konto auf den Namen Ihrer Lebensgefährtin, fällt es in die Verlassenschaft und Sie haben keinen Zugriff darauf. Zugang bekommen dann die Erben.

Erbrecht und Lebensgefährte: Kann ich ihm etwas auf meinen Todesfall schenken?

Erbrecht und Lebensgefährte: Kann ich ihm etwas auf meinen Todesfall schenken?

Ja, das ist möglich. Eine Schenkung auf den Todesfall ist ein Vertrag, mit dem vereinbart wird, dass dem Beschenkten mit dem Tod des Geschenkgeber eine bestimmte Sache zukommt. Näheres dazu hier. Es sind dabei formelle Voraussetzungen zu erfüllen.

Vorsicht: Eine Schenkung auf den Todesfall können Sie nicht mehr widerrufen. Hingegen wäre das bei einem Vermächtnis möglich.

Noch Fragen zum Erbrecht in Österreich?

Das Erbrecht ist unsere Leidenschaft. Wir sind Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Österreich.

Sie werden verstehen: Persönlichen Rat erteilen wir gegen Entgelt. Kostenlose Rechtsberatung finden Sie hier auf dieser Seite, im Erbrecht-ABC. Hingegen können wir keine kostenlosen Beratungen am Telefon anbieten.

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Titelbild:

Von Rock and Wasp

Symbolbild:

Von Africa Studio

Von Stock-Asso

Symbolbild (Zimmer mit Balkon) von Free-Photos auf Pixabay

Von evrymmnt

Von DifferR

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